leistungen

HebammenHilfe 

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe , welche von den Krankenkassen übernommen wird. Du allein kannst entscheiden, wie du dich in deiner Schwangerschaft und im Wochenbett begleiten lassen möchtest. Auch nach einer Fehlgeburt kannst du dich durch eine Hebamme begleiten lassen.

Schwangerenvorsorge

  • Feststellen der Schwangerschaft und Ausstellen des Mutterpasses
  • Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien mit Eintragungen in den Mutterpass
  • Alle notwendigen Blutuntersuchungen 
  • Die Vorsorgen führe ich auch gerne im Wechsel mit der Gynäkologin/dem Gynäkologen durch
  • Auch als Risikoschwangere hast du Anspruch auf Hebammenvorsorge, dann allerdings immer in ärztlicher Begleitung

Hilfe bei Beschwerden

Dies umfasst sowohl die reine Beratungstätigkeit als auch z.B

  • Kinesio-Taping
  • Naturheilkunde
  • Homöopathie

Wochenbettbetreuung

Diese umfasst einen Zeitraum bis 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit komme ich zu euch nach Hause und kontrolliere, ob bei dir alles regelrecht verläuft. Auch euer Kind wird angeschaut, gewogen und der Nabel gepflegt. Einen großen Teil nimmt natürlich die Beratungstätigkeit ein. 
Falls du stillen möchtest, unterstütze ich dich auch hier. Nach der 12. Woche kannst du dich bis zum 9. Lebensmonat deines Kindes mit mir in Verbindung setzen, falls es Fragen oder Probleme gibt.  
Zudem unterstütze ich dich sehr gerne, wenn du eine ambulante Geburt planst.